Die rechtliche Seite

Um Schadensersatzforderungen und Klagen auszuschließen muß man bei einem guten Piercingstudio eine Ausschlusserklärung die auch Einverständniserklärung genannt wird unterschreiben.
Nimmt man aus dem Strafgesetzbuch die Paragraphen 223 und 223a her, so begeht der Piercer eigentlich eine Körperverletzung am Kunden. Stimmt der Kunde jedoch laut § 226a des Strafgesetzbuches dieser Körperverletzung zu, so fällt der Tatbestand der Körperverletzung weg. Dies muss jedoch ausdrücklich schriftlich geschehen.
Im gleichen Dokument bestätigt Ihr dann auch, dass Ihr über Risiken, Gefahren und mögliche Folgen aufgeklärt wurdet.
Da Jugendliche unter 18 Jahren die Einverständnis der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten brauchen besteht ein guter Piercer darauf, dass mindestens ein Elternteil diese Erklärung unterschreibt und das am besten vor seinen Augen, denn dann kann der Piercer die Eltern auch über Risiken und die Nachpflege aufklären.
Tja wer hat nicht schon mal versucht die Unterschrift seiner Eltern zu fälschen, nicht jeder aber viele, glaubt uns wir kennen das auch schon alles.

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